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   BGH, 28.04.1953 - 2 StR 614/52   

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https://dejure.org/1953,3750
BGH, 28.04.1953 - 2 StR 614/52 (https://dejure.org/1953,3750)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1953 - 2 StR 614/52 (https://dejure.org/1953,3750)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1953 - 2 StR 614/52 (https://dejure.org/1953,3750)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 614/52
    Dies ist rechtlich unzutreffend; in der Rechtsprechung des Reichsgerichts sowohl (RGSt 66, 52; 72, 300; RG JW 1935 S 3467) als des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 102/51 - und Urteil vom 4. Dezember 1952 - 3 StR 141/51 -) ist anerkannt, dass in einem Falle, in welchem ein dem Angeklagten vorgeworfenes Verbrechen nicht nachweisbar ist, aber tateinheitlich hiermit ein Vergehen vorliegt, das nur auf Antrag verfolgbar ist und der Strafantrag nicht mehr nachgeholt werden kann, der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, freigesprochen zu werden, ebenso wenn das andere Vergehen verjährt ist; Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StGB kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51

    Todesurteile und Exekution des Kommandeurs der Düsseldorfer Schutzpolizei,

    Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 614/52
    Dies ist rechtlich unzutreffend; in der Rechtsprechung des Reichsgerichts sowohl (RGSt 66, 52; 72, 300; RG JW 1935 S 3467) als des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 102/51 - und Urteil vom 4. Dezember 1952 - 3 StR 141/51 -) ist anerkannt, dass in einem Falle, in welchem ein dem Angeklagten vorgeworfenes Verbrechen nicht nachweisbar ist, aber tateinheitlich hiermit ein Vergehen vorliegt, das nur auf Antrag verfolgbar ist und der Strafantrag nicht mehr nachgeholt werden kann, der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, freigesprochen zu werden, ebenso wenn das andere Vergehen verjährt ist; Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StGB kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 22.02.1952 - 2 StR 15/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 614/52
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urt. des Senats vom 22. Februar 1952 - 2 StR 15/50 -.
  • RG, 28.07.1938 - 3 D 509/38

    Wer sich einer nach dem § 127 Abs. 1 StPO. begründeten Festnahme widersetzt und

    Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 614/52
    Dies ist rechtlich unzutreffend; in der Rechtsprechung des Reichsgerichts sowohl (RGSt 66, 52; 72, 300; RG JW 1935 S 3467) als des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 102/51 - und Urteil vom 4. Dezember 1952 - 3 StR 141/51 -) ist anerkannt, dass in einem Falle, in welchem ein dem Angeklagten vorgeworfenes Verbrechen nicht nachweisbar ist, aber tateinheitlich hiermit ein Vergehen vorliegt, das nur auf Antrag verfolgbar ist und der Strafantrag nicht mehr nachgeholt werden kann, der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, freigesprochen zu werden, ebenso wenn das andere Vergehen verjährt ist; Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StGB kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 19.12.1961 - 5 StR 533/61

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hat bei derartiger Lage einen Anspruch darauf, daß ihm das Fehlen des Schuldnachweises für den schwereren Vorwurf durch Freisprach bezeugt wird (vgl RGSt 66, 51; 72, 296; RG JW 1935, 3467 15 ; BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256 [BGH 17.03.1955 - 4 StR 8/55]; BGH GA 1959, 17; ebenso BGH 2 StR 614/52 vom 28. April 1953; 5 StR 188/56 vom 19. Juni 1956).
  • BGH, 17.02.1955 - 4 StR 22/55

    Rechtsmittel

    Die verschiedenen Abteilungen, die nach einem bestimmten Plane vorgehen sollten, bildeten nämlich in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Zusammenrottung im Sinne des § 125 StGB, wenn sie in einem engeren räumlichen Zusammenhang blieben (RGSt 60, 331; OGHSt 2, 364; BGH 2 StR 15/50 vom 22. Februar 1951 und 2 StR 614/52 vom 28. April 1953); gerade das hat das gegen Me. ergangene Strafurteil vom 30. September 1948 festgestellt.
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